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Paketempfang:

Der Empfang von Paketen bedarf der vorherigen Erlaubnis der Justizvollzugsanstalt. Gegenstände die die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden, sind ausgeschlossen. In gleicher Weise sind Pakete mit Nahrungs- und Genussmittel ausgeschlossen, weshalb ersatzweise Geld auf das Konto des Gefangenen eingezahlt werden kann (siehe Geldeinzahlung), von welchem u.a. Nahrungs- und Genussmittel erworben werden können.


Bücher:
Wollen Sie dem Gefangenen Bücher zukommen lassen, bitte nur direkt vom Verlag oder Buchhandel in die Justizvollzugsanstalt schicken lassen.

Zeitungen / Zeitschriften:
Der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften ist nur direkt vom Verlag möglich. Sie können die Zeitungen / Zeitschriften für den Gefangenen dort bestellen.
 
Radiogeräte / mit Cassettendeck und / oder CD-Player:
Größe: Wenn Sie die Höhe, die Breite und die Länge des Gerätes zusammenrechnen, dürfen nicht mehr als 100 cm zusammenkommen, das Volumen darf 27.000 cm3 nicht übersteigen.

Zulässiger Frequenzbereich:  Kurzwelle         3950 kHz  bis 26100 kHz
                                                        Ultrakurzwelle   87,5  MHz bis     108 MHz

Die Geräte müssen in einem technisch einwandfreien, unbeschädigten Zustand sein. Sie dürfen keine vom Gerät getrennten oder trennbaren Lautsprecherboxen haben. Diese Geräte müssen über die Anstalt durch einen Fachhändler auf Kosten des Gefangenen überprüft, etwaige Mikrofone ebenfalls auf dessen Kosten außer Funktion gesetzt werden.

CD’s:
CD’s und Batterien dürfen Sie nicht mitbringen.
Sie können für Gefangene bei Verlagen CD’s kaufen und direkt von dort in die JVA zusenden lassen. Die Zusendung durch Privatpersonen ist nicht zulässig.

Eine einfache Möglichkeit ist es, CD`s direkt beim Media-Markt, Stuttgarter Straße 171, 74523 Schwäbisch Hall, unter dem Namen des Gefangenen zu hinterlegen. Die vom Media Markt bereitgestellte Ware wird einmal pro Woche von der Justizvollzugsanstalt abgeholt.

Von der Beschaffung oder Zusendung ausgeschlossen sind folgende CD’s:
- CD’s mit Propagandamitteln einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder verbotenen Vereinigung,
- CD’s mit Inhalten, die den Bundespräsidenten, den Staat oder Verfassungsorgane in verfassungsfeindlicher Weise verunglimpfen,
- CD’s mit Inhalten, die zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auffordern,
- CD’s mit Inhalten, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen oder die zum Rassenhass aufstacheln,
- CD’s mit volksverhetzendem oder beleidigendem Inhalt












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