Information für Angehörige

Briefverkehr

Hier finden Sie Informationen zum Briefverkehr mit Inhaftierten.

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Briefkasten vor einer Hecke

Der Briefverkehr zwischen Gefangenen und ihren Angehörigen und Bekannten ist grundsätzlich nicht beschränkt. In der Regel wird dieser allerdings überwacht.

Sie können die Briefe an Ihre Angehörige auch in den Briefkasten am Eingang der Justizvollzugsanstalt einwerfen.

Geld- und andere Einlagen sind nicht erlaubt; sie werden weder zurückgeschickt noch zum Einkauf freigegeben, sondern bis zur Entlassung verwahrt.

Telefaxnachrichten werden nicht weitergegeben.

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