- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung.
- Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Video-Kontakten wird allgemein gesteuert durch das vom Abteilungsdienst vorgehaltene, neu für alle Haftarten vorgesehene Formular „Kontaktantrag“ und ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Video-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus organisatorischen Gründen auf 20 Personen Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann.
- Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Es können maximal 3 erwachsene Besucher und 3 Kinder gleichzeitig zum Besuch kommen.
- Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei
Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
- Besuche: Montag - Freitag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
- Samstag, Sonn – und Feiertag 13:00 Uhr/14:45 Uhr (2 Zeitfenster)
verteilt auf die Hafthäuser (U-Bau, S-Bau, Jugendabteilung, Modulbau und ZA gemäß Aushang Besuche-Video).
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie folgt:
- Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 1 h
- Jugendstrafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
- Junge U-Gefangene: 2 Regelbesuche zu je 3 h
- U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Sind die Besuche zu überwachen bzw. ist eine Absonderung angeordnet, erhalten die Gefangenen, soweit vom Vollzugsleiter im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen nicht anders angeordnet, Regelbesuch wie folgt:
- Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 3/4 h
- Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
- Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
- U-Gefangene im Übrigen: 1 Regelbesuch zu je 1 h.
Persönliche Besuche sowie Video-Besuche können mittels Antrag sowie telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:00 – 10:30 Uhr unter 0751/373-415)
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
- Genehmigung durch das für alle Haftarten vorgesehene neue Formular „Kontaktantrag“, dieser ist nur im Original gültig. Für jede zuzulassende Person ist ein gesonderter Antrag notwendig.
- Video-Besuche finden statt: montags - sonntags sowie feiertags 13:00 / 14:45 Uhr (2 Zeitfenster), Dauer 30 Minuten.
- Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein die Gelegenheit zu Video-Kontakt 1 mal monatlich im Umfang von 30 Minuten. Der Video-Kontakt wird auf das Kontingent der Regelbesuche angerechnet.
- An dem Video-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Es kann immer nur ein Video-Kontakt im Voraus angemeldet werden.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Video-Kontakt abgebrochen.
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung ist ein Video-Besuch nicht möglich.
Allgemeine Regeln Stand (09.2024):
1.Besuchszeiten Strafhaft:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.
Samstags: 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
2. Besuchszeiten Untersuchungshaft:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.
3. Besuchsberechtige:
Zugelassen werden Besuche bei rein optischer Überwachung von bis zu drei, bei zusätzlicher akustischer Überwachung von bis zu 2 Personen pro Gefangenem. Es wird darauf hingewiesen, dass die optische Überwachung von Besuchern auch mittels Kameraüberwachung erfolgen kann. Neben Präsenzbesuchen vor Ort, besteht an Werktagen auch die Möglichkeit der Nutzung von Webex als Videotelefonie.
4. Besuchsanmeldung:
Mo. - Fr. nur telefonisch von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr.
5. Einlass/Torwache:
- Jeder Besucher benötigt zum Einlass gültige Ausweispapiere, bei Kindern unter 3 Jahren ist die Geburtsurkunde ausreichend.
- Wir bitten Besucher sich vor dem Anstaltszutritt die Hände zu desinfizieren.
- Die bisherige Maskenpflicht für Besucher entfällt. Es wird empfohlen während des gesamten Aufenthaltes in der JVA Schwäbisch Hall eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen. Diese erhalten Sie auf Wunsch an der Torwache.
- Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen Gefangenen und Besuchern wird empfohlen.
Karenzzeiten für ehemalige Gefangene und Wechsel von Besuchern:
Ehemalige Gefangene können frühestens nach 2 Jahren als Besucher zugelassen werden, sofern sie nicht während ihrer
Inhaftierung in besonderem Maße negativ aufgefallen sind.
Wechselt ein Besucher den Gefangenen, welchen er besucht, beträgt die Frist zwischen den Besuchen grundsätzlich mindestens 3
Monate.
Ergänzender Hinweis für Besuche von Rechtsanwälten
Gefangenenbesuch von Rechtsanwälten / Verteidigern:
Rechtsanwälte können in der Hauptanstalt Kolpingstraße und der Außenstelle Kapfenburg innerhalb der allgemeinen Besuchszeiten an Werktagen Besuche wahrnehmen. Diese Besuche sind zwingend im Vorfeld mit der Besuchsabteilung terminlich abzustimmen. Ansonsten kann kein Einlass garantiert werden.
Es ist zu empfehlen, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten, einige Tage vor dem Besuch unter der Telefonnummer 0791/9565-280 (Hauptanstalt Kolpingstraße) bzw. der Telefonnummer 07363/960012 (Außenstelle Kapfenburg) die Durchführbarkeit des Besuchs abzuklären.
Diese Besuche sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr möglich.
Die Besuche sind telefonisch unter 0791/9565-280 zu terminieren.