In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen. Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Ziel der Untersuchungshaft ist es, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu gewährleisten.
An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Hand in Hand mit Werkbeamtinnen und Werkbeamten, Lehrkräften, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens.
Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugs.
Die hier nur beispielhaft genannten vielschichtigen Aufgaben lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie langweilig werden.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie sein.
Der Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug geht eine grundsätzlich zweijährige Ausbildung voraus. Das Land Baden-Württemberg unterhält hierfür ein Bildungszentrum in Stuttgart und zwei Außenstellen.
Die theoretische Ausbildung ist in einen Einführungs- und einen Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Vollzugspraxis
- Rechtliche Grundlagen
- Psychologie, Soziale Kompetenz
- Kriminologie
- Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
- Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde
Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptsekretäranwärterin/zum Hauptsekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit bereits Anwärterbezüge. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptsekretärin/Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 8).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei sehr guten Leistungen abgekürzt werden. Sobald die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. In Abhängigkeit der Leistung bestehen derzeit gute Beförderungsmöglichkeiten zum:
- Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Erste/r Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Erste/r Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)
und in herausgehobener Funktion insbesondere als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt:
- Amtmann/-frau (Besoldungsgruppe A 11)
- Amtsrat/-rätin (Besoldungsgruppe A 12)
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes.
- ohne Vorqualifikation und ohne familiäre Verpflichtung im ersten Ausbildungsjahr rund 1.350,- Euro brutto
- mit medizinischer Berufsausbildung und als Verheiratete/r mit einem Kind im ersten Ausbildungsjahr rund 2.950,- Euro brutto.
Weiter erhalten Sie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und einer
beihilfegestützten Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Wenn Sie zu ungünstigen Zeiten Dienst haben, wird dies
selbstverständlich zusätzlich honoriert, z. B. mit Zulagen für Nachtarbeit und Sonderurlaub.
Mit Ernennung zum Beamten auf Probe erhöht sich regelmäßig auch Ihr Einkommen. Ein/e verheiratete/r Hauptsekretär/in mit einem Kind kann bereits am Anfang seiner Laufbahn mit rund 3.700,- Euro brutto rechnen. Zudem steigt das Einkommen einerseits regelmäßig mit hinzugewonnener Erfahrung und andererseits mit jeder Beförderung.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das konstengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Beitrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Ihre Bewerbung können Sie uns gerne über unsere Online-Bewerbungsmöglichkeit zukommen lassen. Diese Form der Bewerbung ist datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch besonders empfehlenswert.
Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail (als PDF-Dokumente ohne klickbare Links) oder auf dem Postweg zukommen lassen.
E-Mail: poststelle@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall
Kolpingstr.1
74523 Schwäbisch Hall
Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Soweit Sie Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag beizulegen.
Nach der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen wird festgestellt, ob Ihre Bewerbung vollständig ist und ob Sie grundsätzlich für die ausgeschriebene Stelle geeignet erscheinen. Ist dies der Fall, werden Sie im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Nach erfolgreichem Bestehen des Einstellungstests erfolgt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. In diesem Gespräch wird Ihre fachliche und persönliche Eignung weiter geprüft und der weitere Ablauf des Auswahlverfahrens erläutert.
Die Bewerbungsvoraussetzungen:
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
- deutsche Staatsangehörigkeit
- keine Vorstrafen
- Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- gute Gesundheit
Benötigte Unterlagen:
- ausführlicher Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse und Nachweise über Ausbildungszeiten seit der letzten Schulentlassung sowie Zeugnisse über
Beschäftigungen der letzten 5 Jahre
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Abschrift)
- 2 Passbilder