Information für Angehörige

Telefonate

Hier finden Sie Informationen zu Telefonaten von Inhaftierten.

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Ein Telefon hängt an der Wand, dahinter ist ein Gang innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu sehen.
  • Die Vermittlung eingehender Telefonate an Gefangene ist nicht möglich.
  • Die Gefangenen können in begrenztem Umfang wie nachstehend aufgeführt Telefonate nach außen führen.

Strafgefangene

  • Telefongespräche können nach vorheriger Genehmigung durch den zuständigen Bereichsdienstleiter in der Freizeit durchgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten sind Telefonate nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  • Die Gebühren für das Telefonat trägt der Gefangene aus seinem Hausgeld, Sondergeld oder freien Eigengeld.
  • Ferngespräche werden mitgehört. Bei Beginn des Telefonates muss der Gefangene seinen Gesprächspartner darauf hinweisen. Gespräche von außen können nicht angenommen werden.

Untersuchungsgefangene

Für Untersuchungsgefangene gelten die vorstehend aufgeführten Regelungen im wesentlichen entsprechend vorbehaltlich einer Überwachung bzw. erforderlichen vorherigen Genehmigung durch den Richter oder Staatsanwalt.

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