Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
In der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall werden begleitend und ergänzend zu der allgemeinen Behandlungs- und Betreuungsarbeit die nachfolgend aufgeführten besonderen Maßnahmen differenziert nach den verschiedenen Zielgruppen angeboten:
Suchtberatung:
Die Mitarbeiter in der externen Drogenberatung sind beim Diakonieverband Schwäbisch Hall angestellt. Zur Zeit arbeiten 3
Mitarbeiter jeweils zu 50 % in
der externen Drogenberatung. Die Drogenberatung ist sowohl für Strafgefangene als auch für Untersuchungsgefangene zuständig.
Die Beratung steht unter Schweigepflicht. Der Suchtberater hat Zeugnisverweigerungsrecht. In der Beratung geht es um die Indikation einer
Behandlung und um die Diagnostik der Erkrankung. Liegt
eine Indikation für eine Behandlung vor, geht es um Motivationsprüfung und Motivationsaufbau. Es finden Therapievorbereitungen
statt. Nach der Vorbereitungsphase kann es zu einer Therapievermittlung und Therapieentlassung nach § 35 BtMG oder § 57 StGB
kommen. Die Drogenberatung steht in Kontakt mit Alkohol- und Drogenfachkliniken. Sie ist Bindeglied zwischen dem Justizvollzug und der
Behandlungsstelle.
Schuldnerberatung:
Die Schuldnerberatung im geschlossenen Vollzug schafft Grundlagen für eine spätere Klärung und Stabilisierung des
persönlichen Haushalts, unterstützt bei der Ordnung und Klärung der vorhandenen Schulden und schafft einen Überblick
über die finanzielle Situation. Weiter hilft sie bei der Zusammenstellung einer gut sortierten Sammlung an Unte lagen für eine
spätere Kontaktaufnahme mit einer fortführenden Schuldnerberatung nach der Entlassung .
In Einzelfällen - bei mehr oder weniger geringen Zahlungsverpflichtungen -unterstützt sie auch konkret bereits die Regulierung
der Verbindlichkeiten während der Inhaftierung.
Letztlich zeigt die Schuldnerberatung Wege im Umgang mit Gläubigern auf und bereitet auf eine Regulierung für den Fall der
nachfolgenden Unterbringung im offenen Vollzug vor. Im Freigang kann mit Hilfe der Schuldnerberatung nach angemessener Zeit mit der
konkreten Schuldentilgung begonnen werden
Familientag:
Familientage sind ein monatliches Angebot an Strafgefangene, einen ganzen Tag mit ihren Familien (Kinder und Lebenspartner) zusammen zu kommen und sich an diesen Tagen wieder als Familie zu erleben. Die Familientage werden vom Sozialdienst und der Gefängnisseelsorge, unterstützt von anderen Diensten, zusammen mit den teilnehmenden Gefangenen vorbereitet und gestaltet (Spiele, Kreatives, Kochen, Essen). Die Familientage finden guten Anklang und helfen, die Familienbindungen der Gefangenen zu erhalten
Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter:
Das Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter (BPG) ist ein manualisiertes verhaltenstherapeutisches Programm, das von Steven Feelgood für die Gewaltstraftäter-Behandlung entwickelt wurde. Eingesetzt wird das BPG vorwiegend in englisch- und deutschsprachigen forensischen Institutionen wie z.B. auch in der sozialtherapeutischen Anstalt / Offenburg. Laut gesicherter evaluativer Erkenntnisse lassen sich die deliktspezifischen Rückfallquoten statistisch durch diese Gewaltbehandlungsmaßnahme um ca. 10 Prozent senken. Seit 05.11.2012 wird bis dato ohne Unterbrechung, das pro Behandlungsgruppe jeweils 90 Sitzungen (plus) umfassende Behandlungsprogramm mit einer Frequenz von 2 Mal wöchentlich (teilweise 3 Mal wöchentlich) à 2 Stunden, angeboten.
Die aufeinander abgestimmten Module bestehen aus deliktunspezifischen auf die Thematik hinführenden Behandlungselementen wie z. B. Wahrnehmungs- und Kommunikationspsychologie, Selbstkontroll- und Beruhigungsstrategien, etc. und deliktspezifischen Inhalten, bei denen es direkt um die Straftat selbst geht.
Bei letzteren Lerninhalten sollen für die Gewaltstraftat relevanten Risikoorte, Risikopersonen und Risikosituationen identifiziert werden, um Strategien zum Umgang damit zu erarbeiten. Am Ende des Trainings verfügt jeder BPG-Teilnehmer über einen auf ihn zugeschnittenen Rückfallvermeidungsplan. Durch die geschulten Basisfertigkeiten wie Übernahme der Opferperspektive und auf Täterseite dem Bewusstwerden eigener Lebensziele wird der Wille zur Deliktfreiheit weiter gestärkt. Äußerer Rahmen: Konzipiert wurde das BPG für die Behandlung von mittleren und/oder schweren Gewaltstraftätern. Vorgesehen ist eine Teilnehmerzahl von acht Probanden.
Sitzungen finden 2 Mal pro Woche, manchmal auch 3 Mal in der Woche statt. Die Gesamtdauer des BPG beträgt ungefähr 1 Jahr, beginnend im Januar und endend im Dezember. Zwischen den Sitzungen haben d e teilnehmenden Gewaltstraftäter therapeutische Vertiefungsaufgaben zu erledigen. Vor Programmteilnahme erfolgt die Prüfung der Behandlungsindikation und die Feststellung der Eignung des Probanden durch den Psychologischen Dienst im Rahmen der Vollzugsplankonferenz. Nachfolgend findet sich ein Kreismodell, in dem die einzelnen Behandlungsstufen dargestellt sind.
- Hauptschulkurs
Im Rahmen eines etwa sechs Monate dauernden Schulkurses werden bis zu 12 Unterrichtsteilnehmer auf den Hauptschulabschluss vorbereitet (Vollzeitunterricht).
Die nach der Prüfungsordnung des Kultusministeriums Baden- Württemberg durchgeführte Abschlussprüfung für Schulfremde findet in Zusammenarbeit mit dem Schulamt jeweils in der JVA statt. - Deutsch als Zweitsprache Modul 1 und Modul 2
- Sprachkurs Spanisch
- Sprachkurs Englisch
- 6 - monatiger Integrations- u. Migrationskurs
in Kooperation der VHS Schwäbisch Hall und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - PC-Kurs
- Schweißkurs
- Berufsorientierung Metall
Im geschlossenen Vollzug der Hauptanstalt Kolpingstraße ist die Belegungsfähigkeit in 4 Hafthäusern mit ca. 171 Einzelhafträumen und ca. 98 Doppelhafträumen ausgewiesen. Sämtliche für eine Mehrfachunterbringung genutzten Hafträume sind mit abgetrennten WC-Kabinen ausgestattet. Im geschlossenen Vollzug ergibt sich damit eine Belegungsfähigkeit von ca. 367 Plätzen. Sämtliche Hafträume sind in der Regel mit einem den Gefangenen gegen einen Mietzins überlassenen Fernsehgerät bestückt.
- In den Haftgebäuden stehen den dort untergebrachten Gefangenen weiterhin Gemeinschaftsduschen, Freizeiträume, Freizeitküchen und mit Waschmaschinen bestückte Räume zum kostenpflichtigen Waschen der Privatwäsche zur Verfügung.
- Die Versorgung der Inhaftierten erfolgt über eine umfassend eingerichtete Infrastruktur in allen wesentlichen Bereichen des täglichen Lebens.
- Die Verpflegung wird in einer zentralen Großküche mit angeschlossener Metzgerei zubereitet. Die Versorgung mit Kleidung, Wäsche, Hygieneartikeln u.ä. wird durch die Effektenverwaltung sichergestellt.
- Die anfallende Anstaltswäsche wird in der nahegelegen Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd gewaschen.
- Die ärztliche Betreuung erfolgt in einer Krankenabteilung mit einem hauptamtlichen Arzt. Die zahnärztliche Versorgung wird durch einen Vertragsarzt von außerhalb in einem in der Krankenabteilung eingerichteten Zahnbehandlungsraum durchgeführt.
- Der Einkauf von zusätzlichen Nahrungs- und Genussmitteln sowie Mitteln zur Körperpflege, der den Gefangenen aus ihrem Hausgeld, Taschengeld oder Sondergeld gestattet ist, kann monatlich aus einem von einem freien Händler in der Anstalt vermittelten Warenangebot erfolgen.
- Für die Abwicklung von Gefangenentransporten und Versorgungsfahrten ist ein angemessener Fuhrpark vorhanden.
Nach Bewährung im geschlossenen Vollzug können geeignete Gefangene nach individueller Prüfung zur Förderung der Wiedereingliederung und Vorbereitung der Entlassung in der landwirtschaftlichen Außenstelle Kapfenburg untergebracht werden.
Im geschlossenen Bereich der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall wird für die Gefangenen ein breitgefächertes Angebot für eine sinnvolle Freizeitgestaltung durch Vollzugsbedienstete und ehrenamtliche Mitarbeiter bereitgehalten:
- Sport
Für den Gefangenensport stehen in der Hauptanstalt ein Kleinsportfeld für die Durchführung verschiedener Ballsportarten, eine Ballspielhalle zur wetterunabhängigen sportlichen Betätigung und ein Kraftsportraum zur Verfügung. Sämtliche sportlichen Aktivitäten finden unter Aufsicht und Anleitung sachkundiger Bediensteter der Anstalt statt.
Durch eine detaillierte Planung soll jedem geeigneten Gefangenen eine regelmäßige sportliche Aktivität ermöglicht werden. - Fernsehen
Alle Hafträume können mit einem von den Gefangenen anzumietenden oder eigenen Fernsehgerät ausgestattet werden. Das Programmangebot umfasst eine Vielzahl von Fernsehkanälen und beinhaltet auch fremdsprachige Sender. - Bücherei
Die Gefangenen können über ein Ausleihsystem aus einem vielfältigen Angebot der Gefangenenbücherei von insgesamt rd. 3000 Büchern ihre persönliche Lektüre wählen. - Freizeitgruppe "Gesunde Ernährung"
- Freizeitgruppe - Fotografieren - Entwickeln - Vergrößern
- Freizeitgruppe "Gestalten mit Ton"
- Freizeitgruppe - Schach
- Freizeitgruppe - Musik Instrumental
- Freizeitgruppe - Gitarre für Anfänger und Fortgeschrittene
- Freizeitgruppe - Hip Hop
- Freizeitgruppe - Anstaltsband
- Freizeitgruppe - Yoga
- Freizeitgruppe - Skat und Binokel
- AA-Gruppe
- Meditationsgruppe für Untersuchungsgefangene
- Kontaktgruppe "Wegscheide"
- Gruppe „Rat und Hilfe“für BtM-Konsumenten
- Bibelgesprächskreis
- Kirchen-Chor
- Regelmäßiger Gottesdienst mit dem evangelischen und katholischen Seelsorger der Anstalt
- Gottesdienstvorbereitungsgruppe/ Bibelseminar