Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Anstaltsleitung:
Der Anstaltsleiter trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Er vertritt die Anstalt nach außen. Das Justizministerium bestimmt den Anstaltsleiter und dessen Vertreter.
| Anstaltsleiter | Leitender Regierungsdirektor M. Rössle |
| Vertreter | Oberregierungsrat H. Bauer |
Verwaltungsleiter / Hauptgeschäftsstelle
Die Verwaltungsleiterin führt die allgemeinen Verwaltungsaufgaben der Anstalt einschließlich der Bearbeitung der Personalangelegenheiten. Sie ist zudem Beauftragte für den Haushalt, Prüfungsbeamte und Sachbearbeiterin für Bauangelegenheiten. Sie leitet die Hauptgeschäftsstelle.
| Verwaltungsleiterin | Oberregierungsrätin G. Hornung |
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern auch der Gesellschaft. Ehrenamtliche Mitarbeit hat im Justizvollzug eine lange Tradition, oft sind grundlegende Reformen des Strafvollzugs von Persönlichkeiten von außerhalb der Gefängnisse eingeleitet worden.
Im baden-württembergischen Justizvollzug hat sich das bürgerschaftliche Engagement seit dem Inkrafttreten des damaligen Strafvollzugsgesetzes (1977) immer weiter verstärkt. Dabei können drei Gruppen von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden werden.
Die ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuer (etwa 400) sind für die Bedürfnisse des einzelnen Gefangenen zuständig und helfen zusammen mit dem Anstaltspersonal zu einer zielgerichteten Haftzeit und einer positiven Wiedereingliederung.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (etwa 700) leiten Gruppen von Gefangenen an (Soziales Training, Gesprächs-, Arbeits- und Lerngruppen, Sport und Freizeit) und tragen so zu Lernprozessen bei, die die Chancen für eine sozialverantwortliche Lebensweise nach der Haftzeit verbessern.
Die Mitglieder der Beiräte, die in jeder größeren Vollzugsanstalt eingerichtet sind (insgesamt etwa 90), wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. "Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung". Die Beiräte werden von den Gemeinderäten bzw. den Kreisräten bestellt, sie ermöglichen meist aufgrund ihrer kommunalpolitischen Erfahrungen gezielte Hilfen für die Wiedereingliederung.
Auch die großen Landeskirchen unterstützen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern
ebenso wie die Straffälligenhilfevereine in Baden und Württemberg.
Das gilt auch für zahlreiche Sportvereine in Baden-Württemberg, von denen Übungsleiter und aktive Sportler mit den
Gefangenen Sport in verschiedenen Disziplinen betreiben.
Ansprechpartnerin für ehrenamtliche Betreuer in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall:
Sozialamtfrau Cornelia Wartenberg-Schultz
Mail: Cornelia.Wartenberg-Schultz@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Ansprechpartner für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall:
Erster Amtsinspektor Jochen Stier
Telefon: 0791/ 9565 465
Mail: Jochen.Stier@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Vorsitzender des Anstaltsbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall:
Herr Robert Fischer
Website Justizministerium Baden-Württemberg: www.justizministerium-bw.de
Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall arbeitet eng und vertrauensvoll mit den nachfolgend aufgeführten externen Kooperationspartnern zusammen:
· Verein für Betreuung und Hilfe im Vollzug e.V.
Kolpingstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Bankverbindung: Sparkasse Schwäbisch Hall
Konto-Nr. : 5080551
BLZ: 622 500 30
· Verein für die Gefängnisseelsorge in der JVA Schwäbisch Hall - Aufbruch e.V.
Kolpingstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Bankverbindung: Sparkasse Schwäbisch Hall
Konto-Nr.: 5110555
BLZ: 622 500 30
· Fördergemeinschaft Suchtberatung im Vollzug e.V.
Mauerstraße 5, 74523 Schwäbisch Hall
Bankverbindung: VR-Bank Hall-Crailsheim
IBAN: DE09622901100190925000
BIC: GENODES1SHA
· Vollzugssportverein 1973 e.V.
Kolpingstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Bankverbindung: Sparkasse Schwäbisch Hall
Konto-Nr.: 5153141
BLZ: 622 500 30
Eine Spende auf die Konten dieser gemeinnützigen Vereine unterstützt die Arbeit mit den Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall.
Ansprechpartnerin für ehrenamtliche Betreuer in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall:
Sozialamtfrau Cornelia Wartenberg-Schultz
E-Mail: Cornelia.Wartenberg-Schultz@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Ansprechpartner für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall:
Erster Amtsinspektor Jochen Stier
Telefon: 0791/ 9565 465
E-Mail: Jochen.Stier@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de