Wenn Sie vom Gericht eine Ladung zum Strafantritt in der JVA Schwäbisch Hall erhalten haben, stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt in die Anstalt mitbringen dürfen.
Zur Beantwortung dieser Frage und zur Erleichterung des Beginns ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden, wenn die Voraussetzungen, die durch die JVA Schwäbisch Hall festgelegt wurden, erfüllt sind.
Die JVA Schwäbisch Hall ist ausschließlich für männliche Strafgefangene zuständig.
Stellen Sie sich möglichst am Vormittag, jedoch spätestens 14.00 Uhr an der Torwache der JVA Schwäbisch Hall, Kolpingstraße 1. Bringen Sie zum Strafantritt die Ladung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) mit.
Sie dürfen nicht unter Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmittel zum Strafantritt erscheinen.
Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zur zuständigen JVA zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.
1. Bekleidung und Wäsche
- 10 x Unterhosen
- 10 x Socken
- 10 x Unterhemden oder T-Shirts ohne Kragen (keine Polo-Shirts)
- 1 x Schlafanzug
- 1 x Trainingsanzug ohne Kapuze und aufgesetzten Taschen (als Oberteil können auch Langarmsweatshirts mitgebracht werden (keine
Wollpullover, Kapuzenpullover, Fleecepullover)
- 2 x Sporthosen kurz (ohne aufgesetzte Taschen)
- 1 Paar Badeschuhe
- 2 Paar Sportschuhe
- 1 Paar Hausschuhe
- 2 Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)
Voraussetzung: Zur Vorbereitung Ihrer Entlassung halten wir einen Satz Ihrer Bekleidung zurück. Das bedeutet, dass eine Hose, ein T-Shirt, ein Pullover oder eine Jacke und ein Paar Schuhe bis zum Entlassungstag in der Kammer verwahrt bleiben und nicht ausgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Kleidung in einer Industriewäscherei gewaschen wird.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie Ihre oben genannte Privatkleidung tragen und mit auf den Haftraum nehmen. Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet. Nicht ausgegebene Sachen werden in der Kammer sicher verwahrt.
Die Arbeitskleidung wird Ihnen von der Anstalt zur Verfügung gestellt.
2. Elektrische Geräte
- 1 elektrischen Rasierapparat (ohne Batterien)
- 1 Bartschneider (ohne Batterien)
Radio und Fernsehgeräte erhalten Sie auf Miet- oder Kaufbasis über die Justizvollzugsanstalt.
3. Schmuck
- 1 Ohrschmuck
- 1 Armbanduhr
- 1 Ehering
- 1 Halskette oder 1 Armband
Voraussetzung: Der Wert des einzelnen Schmuckstücks darf den Betrag von 25,00
€uro nicht überschreiten.
4. Sonstiges
Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:
- Brillen (keine Sonnenbrillen), orthopädische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich
verordnete Arzneimittel
- 10 Fotos (keine Polaroidaufnahmen)
- Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasierer (ohne Batterie),
kleiner Nagelknipser,
- religiöse Gegenstände (in angemessenen Umfang und Größe)
- Bargeld für Zugangseinkauf und Zugangstabak
5. Weitere Hinweise:
Weitere Gegenstände bitten wir Sie nicht mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgt, diese eingelagert oder ggf. auf Ihre Kosten aus der Anstalt verbracht werden müssen.
Dies gilt insbesondere auch für alle Arten von Nahrungs- und Genussmittel!
Im Einzelfall können Ihnen darüber hinaus aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt auch einzelne Gegenstände nicht zur Benutzung überlassen werden, obwohl sie Ihrer Art nach in der obigen Aufstellung verzeichnet sind.
6. Kostenbeteiligung
Während Ihrer Inhaftierung sind Sie am Energieverbrauch, den Sie verursachen, angemessen zu beteiligen.