In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser lesen und verstehen.
Aber nur der Original-Text in schwerer Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Gefangener.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich und andere.
Einrichtungen für den Justiz-Vollzug
Organisation
Zuständig für die gesamte Organisation im Bereich: Justiz-Vollzug ist die Justiz-Vollzugs-Abteilung.
Justiz-Vollzug bedeutet: Jemand hat eine Straf-Tat gemacht.
Für diese Straf-Tat hat ein Gericht den Straf-Täter zu einer Gefängnis-Strafe verurteilt.
Im Gefängnis sollen die Gefangenen lernen: So kann ich ein Leben ohne weitere Straf-Taten führen.
Der Justiz-Vollzug schützt auch andere Menschen vor Straf-Tätern.
Die Abteilung ist im Justiz-Ministerium von Baden-Württemberg.
Das Justiz-Ministerium arbeitet direkt mit den verschiedenen Justiz-Vollzugs-Anstalten zusammen.
Die Abkürzung dafür ist: JVA.
Eine JVA ist ein Gefängnis.
Eine andere Behörde oder ein Straf-Vollzugs-Amt gibt es nicht.
Anstalts-Leitung
In jeder JVA gibt es eine Anstalts-Leitung.
Das ist ein Beamter aus dem höheren Dienst.
Beamte sind Mitarbeitende vom Staat.
Zum Beispiel Polizisten.
Die Anstalts-Leitung ist für die JVA verantwortlich.
Für die Anstalts-Leitung gibt es auch eine Stellvertretung.
Verwaltungs-Leitung
In jeder JVA gibt es eine Verwaltungs-Leitung.
Das ist ein Beamter aus dem gehobenen Dienst.
Die Verwaltungs-Leitung ist verantwortlich für die allgemeinen Verwaltungs-Aufgaben in der JVA.
Die Verwaltungs-Leitung ist auch zuständig für das Personal.
Personal ist ein anderes Wort für Mitarbeitende.
Außerdem ist die Verwaltungs-Leitung zuständig für die Einnahmen und Ausgaben.
Ein anderes Wort dafür ist: Haushalt.
Die Verwaltungs-Leitung prüft alle Kosten und Rechnungen.
Sie kümmert sich um die verschiedenen Bau-Angelegenheiten.
Und sie leitet die Haupt-Geschäftsstelle mit weiteren Mitarbeitenden.
Vollzugs-Dienst, Werk-Dienst und Fach-Dienste
Mitarbeitende im Vollzugs-Dienst und im Werk-Dienst betreuen und begleiten die Gefangenen in der JVA.
Es gibt auch noch verschiedene Fach-Dienste. Dazu gehören zum Beispiel Sozial-Arbeiter, Psychologen und Lehrer. Aber auch Pfarrer
und Seelsorgende. 
Sie alle kümmern sich um die Gefangenen.
Aufgaben
Die Mitarbeitenden im Justiz-Vollzug unterstützen die Gefangenen 
bei der Wieder-Eingliederung in die Gesellschaft.
Damit schützen sie auch die anderen Bürger in der Gesellschaft
vor weiteren Straf-Taten.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Gesetz-Buch über den Justiz-Vollzug in Baden-Württemberg.
Die Abkürzung dafür ist: JVollzGB.
Aufgaben im Straf-Vollzug
Die Grundlage für den Straf-Vollzug in Baden-Württemberg 
findet man im Gesetz-Buch über den Justiz-Vollzug.
Das Ziel vom Justiz-Vollzug steht in Buch 3 in Paragraf § 1:
Durch die Freiheits-Strafe sollen die Gefangenen soziale Verantwortung übernehmen.
Damit sie in Zukunft ein Leben ohne Straf-Taten führen können.
Deshalb müssen alle Verantwortlichen im Justiz-Vollzug die
Gefangenen unterstützen:
- damit sie ein Leben ohne weitere Straf-Taten führen können.
- damit sie soziale Verantwortung übernehmen.
Das schwere Wort dafür ist: Re-Sozialisierung.
Das bedeutet: Sie helfen den Gefangenen bei der
Wieder-Eingliederung in die Gesellschaft.
Nur so kann es in Zukunft weniger Straf-Taten geben.
Und weniger Opfer von Straf-Taten.
So schützt der Justiz-Vollzug die ganze Gesellschaft.
Aufgaben in der Untersuchungs-Haft
Für die Untersuchungs-Haft gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Straf-Prozess-Ordnung.
In Paragraf § 112 und in den folgenden Paragrafen steht:
Ein Gericht kann Untersuchungs-Haft anordnen.
Vielleicht will ein Straf-Täter nach der Straf-Tat weglaufen
oder sich verstecken.
Oder er will vielleicht mit einem Zeugen reden und ihn bedrohen.
Denn der Zeuge hat die Straf-Tat gesehen.
Oder der Straf-Täter kann vielleicht noch eine ähnliche Straf-Tat machen.
Dann kommt der Straf-Täter vorsichtshalber in Untersuchungs-Haft.
Wer hat den Text gemacht?
Den Original-Text hat das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg geschrieben.
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Übersetzung in Leichte Sprache
Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Tel.: 07361 564 300