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Sozialdienst
Der Sozialdienst betreut die Gefangenen in allen persönlichen Angelegenheiten. Seine Arbeit umfasst sowohl administrative als auch sozialpädagogische Komponenten.
Er unterstützt die Gefangenen bei behördlichen Angelegenheiten, die sie aus der Haft heraus nicht selbst erledigen können und bei Bedarf auch deren Angehörige.
Er steht Behörden und Institutionen in allen Gefangenenangelegenheiten beratend und unterstützend zur Seite. Weiter erstellt er Sozialberichte für Gerichte, Ausländerbehörden und Kostenträger therapeutischer Maßnahmen. Der Sozialdienst bereitet die Stellungnahmen im Rahmen der Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung vor.
Des weiteren ist er in die Organisation der Vollzugsplanung eingebunden und am Behandlungsangebot der Anstalt beteiligt.