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 Vollzugliches Arbeitswesen

Das Vollzugliche Arbeitswesen (VAW) mit dem Werkdienst der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall ist eine von 17 Niederlassungen des Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesen und ist zuständig für die Beschäftigung der Gefangenen.
Es ermittelt den Bedarf an Arbeitsplätzen für Gefangene und beschafft die erforderlichen Aufträge. Es weist den Gefangenen eine geeignete Beschäftigung zu und vermittelt freie Beschäftigungsverhältnisse. Weiter setzt es die Arbeitsanforderungen für die beschäftigten Gefangenen fest und berechnet deren Bezüge. Es führt die Nachweise über Beschäftigung und stellt Arbeits- und Verdienstbescheinigungen aus sowie Abschlusszeugnisse aus. Darüber hinaus entscheidet es über Anträge auf Freistellung von der Arbeitspflicht und über Anträge auf Gewährung von Taschengeld. Das Vollzugliche Arbeitswesen führt ein eigenständiges betriebliches Rechnungswesen und praktiziert einen vom Zahlungsverkehr der übrigen Anstalt getrennten Zahlungsverkehr.
Der Werkdienst gewährleistet die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Gefangenen in den Werkstätten und wickelt die Aufträge ab. Die Werkstätten sind im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems zertifiziert und nehmen an einer regelmäßigen freiwilligen Überwachung nach ISO 9001:2008 teil.
Die dort eingesetzten Bediensteten sind zudem während eines beträchtlichen Tagesabschnitts Ansprechpartner der beschäftigten Gefangenen in allen diese betreffenden Angelegenheiten.

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