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Handwerks- oder Industriemeister/innen (w/m/d) und Arbeitserzieher/innen (w/m/d)

Bes.Gr.: Anwärterbezüge

Ablauf der Bewerbungsfrist: 

Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall ist eine Einrichtung des Justizvollzugs in Baden-Württemberg mit 387 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug und 75 Haftplätzen im offenen Vollzug. In der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall werden Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen vollzogen.

Für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Beschäftigung der Gefangenen in den Werkstätten suchen wir zum 1. April 2025

Handwerks- oder Industriemeister/innen (w/m/d) insbesondere im Bereich Holz und Metall 

Arbeitserzieher/innen (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation 

für die Beamtenlaufbahn des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug.  

Die duale Ausbildung zur/zum Hauptwerkmeister/in dauert 18 Monate. Eine vorherige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis bis zum Start der Ausbildung ist möglich. 

Mehr Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.justizvollzug-bw.de. Auch auf der Internetseite des  Bildungszentrums Baden-Württemberg finden Sie Informationen rund um die Ausbildung. 

Wenn Sie über soziales Verständnis und Geschick im Umgang mit Menschen verfügen, sowie Team- und gute Kommunikationsfähigkeit mitbringen, körperlich und geistig belastbar und nicht älter als maximal 39 Jahre sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an die

Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall 
– Verwaltungsleitung –
Kolpingstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

oder per E-Mail an: bewerbung@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de 

Wir bitten Ihrer Bewerbung den ausgefüllten Bewerbungsbogen, die Erklärung Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die Einwilligungserklärung Personalakte u.a. beizufügen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verwaltungsleiterin Frau Hornung (0791/9565210) oder die Geschäftsführerin Frau Rümmelin (0791/9565220) gerne zur Verfügung.     

Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

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