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Untersuchungshaft und sonstige Freiheitsentziehungen
a) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind
Zuständig für LG-Bezirk Heilbronn:
AG Besigheim, Brackenheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach, Öhringen,
Schwäbisch Hall, Vaihingen
b) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind
Zuständig für LG-Bezirk Ellwangen:
AG Bad Mergentheim, Crailsheim, Langenburg, Neresheim, Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen
c) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind für die Dauer der Baumaßnahme in der JVA
Stuttgart
Zuständig für LG-Bezirk Stuttgart:
AG Backnang,
d) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind
Zuständig für LG-Bezirk Mosbach:
AG Adelsheim, Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim, Wertheim
* Junge Gefangene sind die, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt waren und (kumulativ) die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.