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Untersuchungshaft und sonstige Freiheitsentziehungen


a)  Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind 

Zuständig für LG-Bezirk Heilbronn:
AG Besigheim, Brackenheim, Heilbronn, Künzelsau, Marbach, Öhringen, 
Schwäbisch Hall, Vaihingen

b) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind

Zuständig für LG-Bezirk Ellwangen:
   
AG Bad Mergentheim, Crailsheim, Langenburg, Neresheim, Schwäbisch Gmünd, Aalen, Ellwangen
 
c) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind für die Dauer der Baumaßnahme in der JVA Stuttgart

Zuständig für LG-Bezirk Stuttgart:
AG Backnang,

d) Erwachsene, die keine jungen* Untersuchungsgefangene sind

Zuständig für LG-Bezirk Mosbach:

AG Adelsheim, Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim, Wertheim

 

 *  Junge Gefangene sind die, die zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt waren und (kumulativ) die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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