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Handwerks- oder Industriemeister/innen (w/m/d) und Arbeitserzieher/innen (w/m/d)
Bes.Gr.: Anwärterbezüge
Ablauf der Bewerbungsfrist:
Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall ist eine Einrichtung des Justizvollzugs in Baden-Württemberg mit 387 Haftplätzen im geschlossenen Vollzug und 75 Haftplätzen im offenen Vollzug. In der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall werden Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen vollzogen.
Für die fachliche Anleitung und Beaufsichtigung der Beschäftigung der Gefangenen in den Werkstätten suchen wir zum 1. April 2025
Handwerks- oder Industriemeister/innen (w/m/d) insbesondere im Bereich Holz und Metall
Arbeitserzieher/innen (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation
für die Beamtenlaufbahn des mittleren Werkdienstes im Justizvollzug.
Die duale Ausbildung zur/zum Hauptwerkmeister/in dauert 18 Monate. Eine vorherige Beschäftigung im Angestelltenverhältnis bis zum Start der Ausbildung ist möglich.
Mehr Informationen zum Berufsbild finden Sie unter www.justizvollzug-bw.de. Auch auf der Internetseite des Bildungszentrums Baden-Württemberg finden Sie Informationen rund um die Ausbildung.
Wenn Sie über soziales Verständnis und Geschick im Umgang mit Menschen verfügen, sowie Team- und gute Kommunikationsfähigkeit mitbringen, körperlich und geistig belastbar und nicht älter als maximal 39 Jahre sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an die
Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall
– Verwaltungsleitung –
Kolpingstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
oder per E-Mail an: bewerbung@jvaschwaebischhall.justiz.bwl.de
Wir bitten Ihrer Bewerbung den ausgefüllten Bewerbungsbogen, die Erklärung Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die Einwilligungserklärung Personalakte u.a. beizufügen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Verwaltungsleiterin Frau Hornung (0791/9565210) oder die Geschäftsführerin Frau Rümmelin (0791/9565220) gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.