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Datum: 20.05.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 6323/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche
Kündigung der Beklagten vom 19.9.2025 beendet wurde, sondern bis zum 28.10.2025 fortbesteht.
2 Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.095,00 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem
01.10.2025 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 64,6% und die Klägerin zu 35.4%.
5. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 5.925 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.