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Datum: 17.07.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 4325/26

Versäumnisurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.612,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2025 zu bezahlen.
2. Die beklagte Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.612,00 € festgesetzt.