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Personalvertretung
Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen.
Der Personalrat bestimmt mit in Personalangelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter. Er bestimmt mit in sozialen und sonstigen Angelegenheiten.
Weiterhin hat der Personalrat eine Reihe von Mitwirkungs- und Anhörungsrechten und arbeitet unterstützend mit bei Arbeitsplatzschutzangelegenheiten der Dienststelle.