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Psychologischer Dienst
Der psychologische Dienst hat im Gefangenenbereich die nachfolgenden Aufgaben:
Mitwirkung bei der Aufstellung der Vollzugspläne: Hierbei beurteilt der Psychologe die persönliche Entwicklung des Gefangenen und leitet davon die aus seiner Sicht angezeigten vollzuglichen Maßnahmen ab.
Einschätzung psychiatrischer Erkrankungen von Gefangenen: Der Psychologe erstellt in Absprache mit anderen Diensten die Verdachtsdiagnose und leitete die weitere Vorgehensweise ein.
Krisenintervention: Unterstützung der Gefangenen bei der Bewältigung oder Verarbeitung von Krisen.
Externe therapeutische Angebote: Bindeglied zwischen Anstalt und externen Hilfsystemen bei der Installierung von externen behandlerischen Angeboten.
Im Personalbereich wirkt der psychologische Dienst bei der Einstellung von Bewerbern im mittleren Dienst mit.