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Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, die Sicherheitslage im gesamten Anstaltsbereich und im unmittelbaren Vorfeld in personeller, baulicher und organisatorischer Hinsicht zu prüfen, die Einhaltung sicherheitsrelevanter Anordnungen zu überwachen und Vorkehrungen oder Maßnahmen vorzuschlagen, welche die Sicherheitslage der Justizvollzugsanstalt verbessern. Der Sicherheitsbeauftragte ist in dieser Funktion unmittelbar dem Anstaltsleiter zugeordnet und nur dessen Weisungen unterworfen.

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